Liebe Fußballfamilie,
wir möchten Sie noch einmal darauf hinweisen, dass nach Feststellung der Warnstufe 1 bzw. Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 50 (Indikator „Neuinfizierte“) im jeweiligen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt vor und nach der Sportausübung im Freien die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen nur unter Anwendung der 3G-Regel möglich ist.